Mietflächenbestimmung

Für manche Projekte ist eine herkömmliche Vermessung zu aufwendig oder auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten des Gebietes nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich. Hier kann die Datenerfassung mittels einer Drohenbefliegung und anschließender Datenauswertung wertvolle Hilfe leisten. Je nach Vorgabe des Auftraggebers können verschiedenste Ergebnisse geliefert werden:

  1. Luftbilder zur Dokumentation des Geländes
  2. Bestandspläne
  3. Orthophotos, Schrägaufnahmen
  4. Videodokumentationen in hoher Auflösung
  5. Geländemodelle/Höhenlinienmodell als Grundlage für Planungsleistungen
  6. Massenberechnungen
  7. 3D-Visualisierungen von Gebäuden

Wir bestimmen für Sie örtlich aufgemessene und für alle Parteien nachvollziehbare Mietflächen, sowie Brutto- und Nettogrundflächen.
Bei der Ermittlung der Flächen werden allseits anerkannte Richtlinien wie z.B. die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau), die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G (gif)), die Wohnflächenverordnung (WoFIV) oder die Baunutzungsverordnung (BauNVO) herangezogen. Alle Flächenaufmasse werden nach Ihren Vorgaben oder den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt.
Die Ergebnisse werden entweder einzeln pro Raum/Laden/Geschäft oder für gesamte Etagen graphisch dargestellt. Zusätzlich werden die ermittelten Flächen in einer Tabellen aufgelistet. Abweichende Darstellungen sind auf Auftraggeberwunsch möglich.