Hoheitliche Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Organ des öffentlichen Vermessungswesens neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung vorbehalten sind. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:
Alle hoheitlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Vermessungsgebührentarif abgerechnet. Die Anwendung der Tarifstellen für die Gebührenerhebung ist zwingend vorgeschrieben und für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlich