Hoheitliche Tätigkeiten

Hoheitliche Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Organ des öffentlichen Vermessungswesens neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung vorbehalten sind. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:

  • Liegenschaftsvermessungen (z.B. Teilungsvermessung, Gebäudeeinmessung)
  • Einsicht in das Liegenschaftskataster zu gewähren und Auszüge daraus zu erteilen
  • Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen
  • Tatbestände, die sie durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt haben, mit öffentlichem Glauben beurkunden
  • Sachverständige für vermessungstechnische Angelegenheiten


Alle hoheitlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Vermessungsgebührentarif abgerechnet. Die Anwendung der Tarifstellen für die Gebührenerhebung ist zwingend vorgeschrieben und für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlich